AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haptus, Inh. Dr. Hans-Otto Bott.

Für die Nutzung der Angebote von Haptus (im Nachfolgenden Anbieter genannt) gelten nachfolgend ausgeführte Bestimmungen. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bitte beachten Sie diesbezüglich den ausdrücklichen Verweis auf die geltende AGB in Ihrem Vertrag.

1. Anmeldung:

Offene Seminare: Die Anmeldung zur Teilnahme an Offenen Seminar-, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen erfolgt schriftlich, per Telefax oder online unter Angabe von Vor- und Zuname des Teilnehmers, seiner Firma sowie der Rechnungsanschrift. Die Anmeldung ist nach Anmeldebestätigung durch den Anbieter verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Die Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Bei Überbelegung notiert der Anbieter die Anmeldung auf Wartelisten und bietet einen Ersatztermin an.

Firmeninterne Weiterbildung: Im Falle einer firmenspezifischen Maßnahme kommt der Vertrag durch die Rücksendung einer Auftragsbestätigung durch das Kundenunternehmen an den Anbieter zustande.

2. Gebühren, Zahlungsbedingungen:

Offene Seminare: Es gelten die jeweils für den Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Seminarpreise. Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung. Jegliche Gebühren sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug trägt der Vertragspartner die Kosten des Mahnverfahrens.

Firmeninterne Weiterbildung: Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung. Übernachtungskosten werden angesetzt, wenn sich der Arbeitstag ohne Übernachtung mit An- und Abreise auf mehr als 13 Stunden ausdehnen würde. Kosten für die Verpflegung im Hotel hat das Kundenunternehmen zu tragen.

3. Leistung und Referenteneinsatz:

Offene Seminare: Der Anbieter wird die gebuchte Veranstaltung gem. der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche oder zeitliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Der Anbieter behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen. Der Anbieter ist berechtigt, das Seminar in andere Räume/Orte zu verlegen, wenn dies aus einem wichtigen Grund notwendig ist. Die vorgesehene Verlegung ist dem Kunden mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen einer Woche, gerechnet vom Zugang der Mitteilung an, durch Textform zu kündigen.

Firmeninterne Weiterbildung: Für die Leistungserbringung ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im letzten abgegebenen Angebot an das Kundenunternehmen vor Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen hierzu bedürfen der Textform.

4. Absage/Rücktritt:

Bei Offenen Seminaren behält sich der Anbieter das Recht vor, die angebotenen Seminare bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen Gründen zu verschieben, abzusagen oder zu verkürzen. Sollten die im Programm aufgeführten Referenten aus unvorhergesehenen Gründen verhindert sein, behält sich der Anbieter den Einsatz eines gleichwertigen Referenten vor. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen wegen Erkrankung des Referenten, extremer Wetterbedingungen oder sonstiger – nicht durch den Anbieter zu vertretende Umstände – auch kurzfristig ausfallen/eingeschränkt werden können. Weitergehende Ansprüche von Teilnehmern gleich welcher Art, insbesondere aber Schadenersatzansprüche auf Grund von Änderungen oder Absage einer Veranstaltung des Anbieters aus den oben genannten Gründen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Absagen der Vertragspartner des Anbieters müssen per Textform erfolgen. Für Absagen, die bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter eingehen, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Absage beim Anbieter. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Firmeninternen Weiterbildungsmaßnahmen:
(a) Stornierung (Absage):

Bei bestätigten Projekten und Terminen gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bei Stornierung bis spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierung bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der stornierten Auftragssumme in Rechnung gestellt.
  • Bei späterer Stornierung werden 100 % der stornierten Auftragssumme berechnet.

Bei der stornierten Auftragssumme handelt es sich um das im Dozenten-/Trainervertrag vereinbarte Trainerhonorar. Wurde stattdessen im Dozenten-/Trainervertrag ein nach der Teilnehmeranzahl gestaffeltes Trainer-Honorar vereinbart, werden als Bemessungsgrundlage für die stornierte Auftragssumme pauschal zehn Teilnehmer unterstellt.

(b) Terminverschiebung:
Mit dem Eingang der Auftragsbestätigung hat das Kundenunternehmen Anspruch auf eine auftragsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter zum vereinbarten Termin. Bei Terminverschiebungen seitens des Kundenunternehmens erlischt dieser Anspruch auf Leistungserbringung, insbesondere der Anspruch auf den Einsatz spezifischer Referenten/innen. Sollten dem Anbieter durch die Terminverschiebung zudem finanzielle Nachteile entstehen, behält sich der Anbieter vor, den nicht eingehaltenen Termin im Rahmen der allgemeinen Stornoregelungen als Stornierung in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich wird jedoch versucht, eine einvernehmliche Regelung mit zeitnahem Ersatztermin zu finden. Bei erneuter Stornierung (Absage) eines vereinbarten Ersatztermins werden 100 % der Auftragssumme unabhängig davon, wann eine derartige Stornierung (Absage) seitens des Kunden ausgesprochen wurde, fällig.

5. Bildungsmaßnahmen in Seminarhotels:

Die Kosten für Übernachtung/Frühstück begleicht der Teilnehmer am Abreisetag direkt im Hotel. Ebenso trägt der Teilnehmer die Kosten für die Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten. Inklusivleistungen können bei Nichtinanspruchnahme weder ausgezahlt noch verrechnet werden. Nicht im Preis inbegriffen sind zudem die Reisekosten des Kunden. Sagt der Teilnehmer die Veranstaltung ab, hat er die entstehenden Kosten zu tragen.

Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Anbieter gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen, Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, es sei denn, der Schaden wurde vom Anbieter oder ihren Mitarbeitern schuldhaft verursacht.

6. Urheberrechte:

Der Anbieter behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Seminarunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters darf kein Teil der Seminarunterlagen in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Zu den Seminarunterlagen zählen explizit auch die physischen Bestandteile (Spieltafeln usw.) der HAPTUS. Business Simulationen.

7. Kulanz:

Die Anwendung von Kulanzspielräumen im Einzelfall beeinträchtigt in keiner Form die grundsätzliche Gültigkeit der hier getroffenen Regelungen und begründet keinerlei weitergehende Ansprüche für das Kundenunternehmen oder auch Dritte.

8. Allgemeiner Haftungsausschluss:

Der Anbieter haftet in keinem Fall für Handlungen oder Entscheidungen des Vertragspartners/Seminarteilnehmers im Zuge von oder im Anschluss an Anbieter-Angebote, selbst dann nicht, wenn Personen sich in ihren Handlungen und Entscheidungen ausdrücklich auf ein Angebot des Anbieters beziehen.
Von dieser Regelung unberührt bleibt die Haftung bei grob fahrlässigem oder bewusst schädigendem Verhalten von Anbieter-Mitarbeitern/innen.

9. Gleichbehandlung:

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes meinen wir bei allen Formulierungen immer alle Geschlechter.

10. Schlussbestimmungen:

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte diese Bedingung teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Bad Brückenau bzw. das für Bad Brückenau zuständige Gericht.

Stand: 6. März 2023